Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2013

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14825
OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13 (https://dejure.org/2013,14825)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2013 - 5 ME 109/13 (https://dejure.org/2013,14825)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 5 ME 109/13 (https://dejure.org/2013,14825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG; § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BeamtStG; § 26 Abs. 2 BeamtStG; § 44 Abs. 2 BBG
    Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung von Probebeamten aus organisatorischen Gründen nur bei Fehlen anderer Verwendungsmöglichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlassung von Probebeamten aus organisatorischen Gründen nur bei Fehlen anderer Verwendungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 814
  • DÖV 2013, 740
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
    Das setzt voraus, dass im Bereich des Dienstherrn ein derartiger Dienstposten aktuell zur Verfügung steht oder aber in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen ist (vgl. zur anderweitigen Verwendung bei Dienstunfähigkeit BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.; Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 4).

    Dabei ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er die rechtlichen Vorgaben bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30; Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4).

    Den Verwaltungsvorgängen ist nicht zu entnehmen, dass eine aktive Suche, die gegebenenfalls auch dialogische Bemühungen erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4), über den Bereich der Wehrbereichsverwaltung Nord hinaus überhaupt stattgefunden hat.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
    Das setzt voraus, dass im Bereich des Dienstherrn ein derartiger Dienstposten aktuell zur Verfügung steht oder aber in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen ist (vgl. zur anderweitigen Verwendung bei Dienstunfähigkeit BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.; Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 4).

    Dabei ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er die rechtlichen Vorgaben bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30; Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4).

  • VG Göttingen, 01.10.2014 - 1 A 13/13

    Gesundheitliche Einigung; Entlassung; Probebeamter; anderweitige Verwendung

    Nach einer anderen Verwendung muss der Dienstherr aktiv suchen; die Suche ist in den Akten zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 5 ME 109/13 -, NdsVBl 2014, 26).

    Deshalb handelt es sich auch bei der Entlassung eines Probebeamten um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 01.07.2013, - 5 ME 109/13 -, a.a.O.), die auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte.

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

    Nach einer anderen Verwendung muss der Dienstherr aktiv suchen; die Suche ist in den Akten zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBl 2014, 26).

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - a.a.O.), die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte (so auch VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich - wie oben dargelegt - um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30; NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBL 2014, 26).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18

    Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht

    Es ist Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den dienstunfähigen Beamten die maßgeblichen Vorgaben beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30; Urteil vom 5.6.2014, a. a. O., Rn. 52; Urteil vom 19.3.2015, a. a. O., Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 1.7.2013 - 5 ME 109/13 -, juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12

    Suchpflicht des Pflicht des Dienstherrn nach einer anderweitigen Verwendung für

    Verwaltungsinterne Verfahrensschritte müssen so dokumentiert sein oder nachträglich so detailliert beschrieben werden, dass diese gerichtliche Kontrolle möglich ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 -, DÖD 2013, 231).
  • VG München, 09.10.2014 - M 5 S 14.3203

    Entlassung; Beamtin auf Probe; gesundheitliche Nichteignung; ärztliche

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (VG Göttingen, U. v. 1.10.2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30; NdsOVG, B. v. 01.07.2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBL 2014, 26).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2013 - 15 B 304/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6460
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2013 - 15 B 304/13 (https://dejure.org/2013,6460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2013 - 15 B 304/13 (https://dejure.org/2013,6460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2013 - 15 B 304/13 (https://dejure.org/2013,6460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens Neutralitätspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens; Neutralitätspflicht

  • Wolters Kluwer

    Neutralitätspflichten der Gemeindeorgane bei der Durchführung eines Bürgerentscheids

  • rechtsportal.de

    GO NRW § 26 Abs. 6 S. 6
    Neutralitätspflichten der Gemeindeorgane bei der Durchführung eines Bürgerentscheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bürgermeister darf in Bezug auf zulässiges Bürgerbegehren unverbindliches Informationsschreiben verteilen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 814
  • DÖV 2013, 653
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2013 - 15 B 304/13
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, NVwZ-RR 2004, 283 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, NVwZ-RR 2004, 283 ff.

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 9. April 2013 - 15 B 304/13 -, juris, Rn. 10 ff.; VG Minden, Beschluss vom 30. März 1999 - 10 L 393/99 -, NVwZ-RR 1999, 603.
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Die fehlende Konkurrenzsituation und der bezeichnete Hintergrund eines Abwahlverfahrens rechtfertigen es, im Zuge der Prüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Abwahl nicht die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Beachtung des Gebots der Chancengleichheit und des Neutralitätsgebots bei Wahlen heranzuziehen, sondern - sofern, wie vorliegend, eine behauptete "Einflussnahme" auf die Abstimmungsberechtigten im Raume steht - bei der Frage der Zulässigkeit von Äußerungen von Amtsträgern zu prüfen, ob diese das - für öffentliche Äußerungen von Hoheitsträgern stets, d. h. auch außerhalb von Wahlen und Abstimmungen geltende - Gebot der Sachlichkeit verletzt haben, das (lediglich) dazu verpflichtet, mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiederzugegeben, Werturteile nicht auf sachfremde Erwägungen zu stützen und allgemein den sachlich gebotenen Rahmen nicht zu überschreiten (so auch Iwers in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Komm., 2012, Art. 22 Seite 201 [allgemein zur Volksgesetzgebung bei Sachfragen]; VerfGH Berlin, Beschl. v. 27. Oktober 2008 - 86/08 -, juris Rn. 62 m.w.N.; Sächsisches OVG, Urt. v. 08. März 2011 - 4 A 918/10 -, juris Rn. 3 und Rn. 45 ff. [Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch Gemeinde, die in einer Anzeige zur Abwahl der Bürgermeisterin aufforderte]; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 135; vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 25. Juni 2004 - 8 TG 1169/04 -, juris Rn. 7; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen [OVG NRW], Beschl. v. 07. Oktober 2016 - 15 B 948/16 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 09. April 2013 - 15 B 304/13 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris Rn. 20; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92 -, juris [für ein Volksgesetzgebungsverfahren]; zur [verneinten] Anwendbarkeit des Neutralitätsgebot im Fall des Aufrufs der Landeshauptstadt Potsdam, gegen einen geplanten Aufmarsch der NPD zu protestieren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. September 2012 - OVG 1 S 127.12 -, juris Rn. 8 und zur Zulässigkeit der Abberufung kommunaler Wahlbeamter unmittelbar durch die kommunale Vertretung und zur Vereinbarkeit dieses Verfahrens mit Art. 33 Abs. 5 GG: BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, juris und BVerwG, Urt. v. 15. März 1989 - 7 C 7/88 -, juris).
  • VG Bremen, 20.05.2019 - 1 V 971/19

    Kommunalwahlrecht - Bürgerentscheid; Öffentlichkeitsarbeit; Volksbegehren;

    Im Gegenteil sieht die Rechtsprechung die Organe der Gemeinde nicht nur berechtigt (Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidg.v. 29.07.1996, a.a.O., Rn. 110; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, a.a.O.; anders zur bayerischen Landesverfassung BayVGH, Entscheidg.v. 10.06.2013, Vf.19-VII-11 ohne Unterscheidung zwischen Wahlen und Abstimmungen), sondern angesichts ihrer besonderen Sachkunde eher sogar verpflichtet, im Rahmen eines Volksentscheids wertend Stellung zu nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 09.04.2013, 15 B 304/13, juris, Rn. 11; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, B.v 27.10.2008, 86/08, juris, Rn. 63; BVerfG, U.v. 02.03.1977, 2 BvE 1/76, juris Rn. 63 ff. zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Allgemeinen).

    Allerdings dürfen die Gemeindeorgane sich dabei nur objektiv und sachlich äußern (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, a.a.O.; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 27.10.2008, a.a.O., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 09.04.2013, a.a.O., juris, Rn. 17 ff.).

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